Geänderte Aufnahmevoraussetzungen HEP-Ausbildung

Ab dem Schuljahr 2024/25 gelten folgende geänderte Zugangsvoraussetzungen für die 3- jährige HEP-Ausbildung:
• die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und
• jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer heilerziehungspflegerischen Einrichtung
oder
• einen mittleren Schulabschluss und
• eine einschlägige berufliche Vorbildung oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungs-dauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über min-destens 200 Zeitstunden einschlägiger Tätigkeit oder
• ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar (SPS), sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder ein heiler-ziehungspflegerisches Einführungsjahr (HEJ) oder
• eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
• eine abgeschlossene Ausbildung in der bisherigen einjährigen Form in der Heilerziehungspflegehilfe
sowie
• den Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
• ein erweitertes amtliches Führungszeugnis.

Die Zugangsvoraussetungen für die 2-jährige Ausbildung bleiben wie bisher. 

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